Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Betreiber und Vermieter: Josef Floßmann
Anschrift: Auf der Höh 182, 83646 Wackersberg, Deutschland

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung der Ferienwohnung am Hoicherhof durch Josef Floßmann, Auf der Höh 182, 83646 Wackersberg, nachfolgend „Vermieter“ genannt.

Sie gelten für alle Buchungen und Beherbergungsverträge, die unmittelbar mit dem Vermieter oder über einen Buchungsanbieter abgeschlossen werden, soweit die jeweiligen Buchungsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten.

§ 2 Buchung und Vertragsabschluss

  1. Die Buchung der Ferienwohnung kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Buchungsportal erfolgen.
  2. Mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter kommt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag zustande.
  3. Der Vertrag umfasst die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Leistungen, den Reisezeitraum, die Anzahl der Gäste und den vereinbarten Gesamtpreis.
  4. Der Gast ist dafür verantwortlich, dass sämtliche mitreisenden Personen die geltenden Hausregeln beachten.
  5. Sonderwünsche des Gastes werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich bestätigt wurden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.
  2. Der Gesamtpreis, enthaltene Leistungen sowie gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten werden dem Gast vor Abschluss der Buchung mitgeteilt.
  3. Eine Anzahlung ist nur zu leisten, wenn dies bei der Buchung vereinbart wurde. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
  4. Der Restbetrag ist spätestens zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt zu bezahlen.
  5. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der vereinbarte Gesamtpreis spätestens bei Anreise fällig.
  6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Zusätzlich vereinbarte Leistungen, die nicht im Gesamtpreis enthalten sind, werden gesondert berechnet.

§ 4 Anreise und Abreise

  1. Die vereinbarten An- und Abreisezeiten werden dem Gast vor der Anreise mitgeteilt.

Anreise i.d.R. ab 16 Uhr und Abreise vor 10 Uhr.

  1. Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.
  2. Bei einer verspäteten Anreise wird der Gast gebeten, den Vermieter rechtzeitig zu informieren.
  3. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis zur vereinbarten Uhrzeit zu verlassen und in einem ordentlichen Zustand zu übergeben.
  4. Bei der Abreise sind persönliche Gegenstände mitzunehmen, Fenster und Türen zu schließen sowie Licht und nicht benötigte elektrische Geräte auszuschalten.

§ 5 Rücktritt, Stornierung und Nichtanreise

  1. Eine Stornierung durch den Gast muss dem Vermieter in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitgeteilt werden.
  2. Nach verbindlichem Vertragsschluss besteht kein automatisches Recht auf eine kostenfreie Stornierung. Gesetzliche Kündigungs- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.
  3. Im Falle einer Stornierung oder Nichtanreise können Zahlungsansprüche des Vermieters nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen.
  4. Der Vermieter wird sich bemühen, die Ferienwohnung im stornierten Zeitraum anderweitig zu vermieten. Tatsächlich erzielte Einnahmen aus einer Ersatzvermietung sowie ersparte Aufwendungen werden auf einen etwaigen Anspruch angerechnet.
  5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.
  6. Eine Umbuchung oder Änderung des Buchungszeitraums bedarf der Zustimmung des Vermieters.
  7. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

§ 6 Nutzung der Ferienwohnung

  1. Die Ferienwohnung darf ausschließlich zu den vereinbarten Beherbergungszwecken und nur von der bestätigten Anzahl an Personen genutzt werden.
  2. Eine Überbelegung sowie die Aufnahme zusätzlicher Übernachtungsgäste sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
  3. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Ferienwohnung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
  4. Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung, die Einrichtung und sämtliche zur Verfügung gestellten Gegenstände pfleglich zu behandeln.
  5. Mängel, Schäden oder fehlende Gegenstände sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Hausordnung und Rücksichtnahme

  1. Der Gast verpflichtet sich, auf andere Gäste, Nachbarn und Bewohner des Hoicherhofs Rücksicht zu nehmen.
  2. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Die jeweils mitgeteilten Ruhezeiten sind einzuhalten.
  3. Die Ferienwohnung ist sauber und ordentlich zu halten. Übliche Reinigungsleistungen im Rahmen der vereinbarten Endreinigung bleiben hiervon unberührt.
  1. Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet. Sofern ausgewiesene Außenbereiche vorhanden sind, kann dort geraucht werden, soweit dadurch keine anderen Personen beeinträchtigt werden.
  2. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
  3. Kerzen oder sonstige potenziell gefährliche Gegenstände dürfen nur unter Beachtung der geltenden Sicherheitsregeln und gegebenenfalls erteilter Vorgaben verwendet werden.
  4. Die geltenden Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten.

§ 8 Schäden und Haftung des Gastes

  1. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst, seine Mitreisenden oder von ihm eingeladene Personen schuldhaft verursachen.
  2. Schäden oder Defekte sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, damit erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können.
  3. Eine Haftung für normale, vertragsgemäße Abnutzung der Ferienwohnung besteht nicht.
  4. Für zurückgelassene persönliche Gegenstände übernimmt der Vermieter die Haftung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet für die Bereitstellung der gebuchten Ferienwohnung und die vereinbarten Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
  2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt.
  3. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Vermieter, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  4. Für vorübergehende Störungen der öffentlichen Versorgung, insbesondere bei Strom-, Wasser- oder Internetversorgung, haftet der Vermieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Mängel und Beanstandungen

  1. Der Gast wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst unverzüglich nach ihrer Feststellung dem Vermieter mitzuteilen.
  2. Der Vermieter wird im Rahmen des Zumutbaren versuchen, berechtigte Beanstandungen zeitnah zu beheben.
  3. Gesetzliche Rechte des Gastes bei Mängeln bleiben unberührt.

§ 11 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

Kann die vereinbarte Leistung aufgrund außergewöhnlicher, außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Vertragspartei liegender Umstände nicht oder nur erheblich eingeschränkt erbracht werden, werden sich die Parteien um eine angemessene Lösung bemühen.

Gesetzliche Ansprüche und Rechte beider Vertragsparteien, insbesondere bei Unmöglichkeit der Leistung oder einer schwerwiegenden Veränderung der Vertragsgrundlage, bleiben unberührt.

§ 12 Gästemeldung und örtliche Abgaben

  1. Der Gast verpflichtet sich, die gesetzlich erforderlichen Angaben zur Gästemeldung vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
  2. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, ist der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Gästedaten zu erfassen und an die zuständigen Stellen zu übermitteln.
  3. Etwaige gesetzlich vorgeschriebene Kurbeiträge, Gästebeiträge oder sonstige örtliche Abgaben sind vom Gast zusätzlich zu entrichten, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Gesamtpreis enthalten sind.
  4. Für die Erhebung und Abwicklung solcher Abgaben gelten die jeweils maßgeblichen gesetzliche